Die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur Ges.m.b.H. (OeBFA) handelt im Namen und auf Rechnung des Bundes und ist das Treasury der Republik Österreich. Sie wurde 1993 gegründet und steht zu 100% im Besitz der Republik Österreich. Die Eigentümerrolle wird vom Bundesministerium für Finanzen wahrgenommen.

Institutioneller Rahmen

Das Parlament beschließt das Bundesfinanzgesetz (BFG) und genehmigt die Neuverschuldung des Bundes im jeweiligen Jahr. Weiters beschließt das Parlament das Bundeshaushaltsgesetz (BHG) und das Bundesfinanzrahmengesetz (BFRG). Das BHG definiert Parameter (z.B. maximale Laufzeit) für das Schuldenmanagement, das BFRG verbindliche Ausgabenobergrenzen für vier Jahre in die Zukunft für die Rubrik "Kassa und Zinsen".

Innerhalb der Bundesregierung ist gemäß BHG der Bundesminister für Finanzen für die Bundesfinanzen zuständig. Im Wege des Bundesfinanzierungsgesetzes (BFinG) ist die Verwaltung der Finanzschulden im Namen und auf Rechnung des Bundes an die OeBFA delegiert.

Die Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) veranlasst im Rahmen eines institutionellen 4-Augen-Prinzips die Zahlungen für den Schuldendienst des Bundes. Sämtliche Schuldurkunden werden vom Präsidenten des Rechnungshofes (RH) gegengezeichnet. Als Prüfungsorgane befassen sich mit der Geschäftstätigkeit der OeBFA der Aufsichtsrat, die (an einen Wirtschaftstreuhänder ausgelagerte) Innenrevision, der Wirtschaftsprüfer sowie der RH. Darüber hinaus kann auch die Innenrevision des Bundesministeriums für Finanzen Einschau in die Gebarung nehmen.

Die Rechnungslegung erfolgt im Bundesrechnungsabschluss, der jährlich vom Rechnungshof des Bundes erstellt wird.

Das Parlament beschließt das Bundesfinanzgesetz (BFG) und genehmigt die Neuverschuldung des Bundes im jeweiligen Jahr. Weiters beschließt das Parlament das Bundeshaushaltsgesetz (BHG) und das Bundesfinanzrahmengesetz (BFRG). Innerhalb der Bundesregierung ist der Bundesminister für Finanzen für die Bundesfinanzen zuständig. Im Wege des Bundesfinanzierungsgesetzes (BFinG) ist die Verwaltung der Finanzschulden im Namen und auf Rechnung des Bundes an die OeBFA delegiert. <br/>Die Bundesfinanzierungsagentur interagiert mit der Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG), Investoren und Banken sowie dem Rechnungshof. Die Buchhaltungsagentur des Bundes veranlasst im Rahmen eines institutionellen 4-Augen-Prinzips die Zahlungen für den Schuldendienst des Bundes. Sämtliche Schuldurkunden werden vom Präsidenten des Rechnungshofs gezeichnet.